Druckregler DIN Kombi R3/8 li. mit SBS
122,40 €*
Ausführung: Propan-Regler mit integrierter Schlauchbruchsicherung und Leckgas-Prüfeinrichtung ∙ Zur automatischen Leckgasprüfung der Gesamtanlage vor jeder Inbetriebabnahme ( siehe hierzu: "Sicherheitsregeln für Rohrleitungsarbeiten", Abschnitt 5.5.3 Bestell-Nr. ZH 1/559 des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der VBG43§39 - Abs. 4 - Durchführungsanweisung zur UW Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für BAu- und Montagearbeiten)Anwendung: Für den Einsatz unter Erdgleiche
Flaschendruckminderer 300 bar f. Brenngase, Hinterdruck 20 bar, G3/8 Zoll
195,70 €*
Ausführung: Entsprechend den Anforderungen der DIN/EN/ISO 2503 ∙ Manometerkennzeichnung gemäß EN 562 ∙ Flaschenanschluß nach EN 560, BAM geprüft - Zertifikat Nr. BAM/ZBF/002/13 ∙ Einstufiger Flaschendruckminderer ∙ Hohe Betriebssicherheit und Lebensdauer ∙ Vordruck bis 300 bar ∙ Hohe Sicherheit durch Zentralfilter ∙ Doppelt gesicherte Hinterdruckbegrenzung ∙ Ergonomische Handhabung und hoher Bedienkomfort durch speziell ausgelegte Handräder ∙ Lieferbar mit DIN-, CEN-, BS- und CGA-Anschlüssen
Flaschendruckminderer 300 bar f. Brenngase, Hinterdruck 10 bar, G3/8 Zoll
163,75 €*
Ausführung: Entsprechend den Anforderungen der DIN/EN/ISO 2503 ∙ Manometerkennzeichnung gemäß EN 562 ∙ Flaschenanschluß nach EN 560, BAM geprüft - Zertifikat Nr. BAM/ZBF/002/13 ∙ Einstufiger Flaschendruckminderer ∙ Hohe Betriebssicherheit und Lebensdauer ∙ Vordruck bis 300 bar ∙ Hohe Sicherheit durch Zentralfilter ∙ Doppelt gesicherte Hinterdruckbegrenzung ∙ Ergonomische Handhabung und hoher Bedienkomfort durch speziell ausgelegte Handräder ∙ Lieferbar mit DIN-, CEN-, BS- und CGA-Anschlüssen
Mitteldruckregler mit Leckgassicherung
373,00 €*
Ausführung: Druckregler mit stufenlos einstellbarem Arbeitsdruck ∙ Mit integrierter Leckgassicherung und Manometer ∙ Anschlüsse nach DIN 477 und DIN DVGW geprüftAnwendung: Vorgeschrieben für den Einsatz unter Erdgleiche nach VBG 21 (UVV) § 10 ∙ Für den durchgehenden Betrieb zum Austrocknen und Heizen von Räumen über Erdgleiche nach VBG 42 (UVV) § 21