Ausführung: Sicherheitseinrichtung gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag nach DIN EN ISO 5175-1, bestehend aus: Schmutzfilter, Gasrücktrittventil [NV], Flammensperre [FA] und temperaturgesteuerter Nachströmsperre [TV]∙ Für Acetylen max. 1,5 bar - BAM-Zertifizierungs-Nr. BAM/ZBA/003/04∙ Für Stadt-, Fern-, und Flüssiggas max. 4 bar∙ Für Wasserstoff max. 3 bar (RF 53 N), max 4 bar (85-10) und max. 4 bar (85-30)∙ Für Sauerstoff, Druckluft und nicht-brennbare Gase max. 25 bar (RF 53 N, 85-10 und 85-30)∙ Gasanschlüsse nach EN 560 - Die Sicherheitseinrichtung muss mindestens einmal jährlich auf Sicherheit gegen Gasrücktritt gem. Bestimmungen der TRAC 207, 9.36 und DGUV-R, Kap. 2.26 / Punkt 3.27 sowie TRBS 1201 geprüft werden. Die Sicherheitseinrichtungen dürfen nur vom Hersteller geöffnet und instandgesetzt werden. Der Schmutzfilter darf von Sachkundigen selbst gewechselt werden ∙ Der Anschluss von mehr als einem Arbeitsgerät an einer Sicherheitseinrichtung ist unzulässig ∙ Die Umgebungstemperatur darf 60 °C nicht überschreiten.Anwendung: Einsetzbar als Sicherheitseinrichtung gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag an Entnahmestellen von Verteilungsleitungen und Einzelflaschenanlagen (TRAC 207, 9.36 und BGV D1, § 49 / BGR, Kap. 2.26 / Punkt 3.27)
Ausführung: Sicherheitseinrichtung gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag nach DIN EN ISO 5175-1, bestehend aus: Schmutzfilter, Gasrücktrittventil [NV], Flammensperre [FA] und temperaturgesteuerter Nachströmsperre [TV]∙ Für Acetylen max. 1,5 bar - BAM-Zertifizierungs-Nr. BAM/ZBA/003/04∙ Für Stadt-, Fern-, und Flüssiggas max. 4 bar∙ Für Wasserstoff max. 3 bar (RF 53 N), max 4 bar (85-10) und max. 4 bar (85-30)∙ Für Sauerstoff, Druckluft und nicht-brennbare Gase max. 25 bar (RF 53 N, 85-10 und 85-30)∙ Gasanschlüsse nach EN 560 - Die Sicherheitseinrichtung muss mindestens einmal jährlich auf Sicherheit gegen Gasrücktritt gem. Bestimmungen der TRAC 207, 9.36 und DGUV-R, Kap. 2.26 / Punkt 3.27 sowie TRBS 1201 geprüft werden. Die Sicherheitseinrichtungen dürfen nur vom Hersteller geöffnet und instandgesetzt werden. Der Schmutzfilter darf von Sachkundigen selbst gewechselt werden ∙ Der Anschluss von mehr als einem Arbeitsgerät an einer Sicherheitseinrichtung ist unzulässig ∙ Die Umgebungstemperatur darf 60 °C nicht überschreiten.Anwendung: Einsetzbar als Sicherheitseinrichtung gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag an Entnahmestellen von Verteilungsleitungen und Einzelflaschenanlagen (TRAC 207, 9.36 und BGV D1, § 49 / BGR, Kap. 2.26 / Punkt 3.27)
Ausführung: Sicherheitseinrichtung gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag nach DIN EN ISO 5175-1, bestehend aus: Schmutzfilter, Gasrücktrittventil [NV], Flammensperre [FA] und temperaturgesteuerter Nachströmsperre [TV]∙ Für Acetylen max. 1,5 bar - BAM-Zertifizierungs-Nr. BAM/ZBA/003/04∙ Für Stadt-, Fern-, und Flüssiggas max. 4 bar∙ Für Wasserstoff max. 3 bar (RF 53 N), max 4 bar (85-10) und max. 4 bar (85-30)∙ Für Sauerstoff, Druckluft und nicht-brennbare Gase max. 25 bar (RF 53 N, 85-10 und 85-30)∙ Gasanschlüsse nach EN 560 - Die Sicherheitseinrichtung muss mindestens einmal jährlich auf Sicherheit gegen Gasrücktritt gem. Bestimmungen der TRAC 207, 9.36 und DGUV-R, Kap. 2.26 / Punkt 3.27 sowie TRBS 1201 geprüft werden. Die Sicherheitseinrichtungen dürfen nur vom Hersteller geöffnet und instandgesetzt werden. Der Schmutzfilter darf von Sachkundigen selbst gewechselt werden ∙ Der Anschluss von mehr als einem Arbeitsgerät an einer Sicherheitseinrichtung ist unzulässig ∙ Die Umgebungstemperatur darf 60 °C nicht überschreiten.Anwendung: Einsetzbar als Sicherheitseinrichtung gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag an Entnahmestellen von Verteilungsleitungen und Einzelflaschenanlagen (TRAC 207, 9.36 und BGV D1, § 49 / BGR, Kap. 2.26 / Punkt 3.27)
Ausführung: Sicherheitseinrichtung gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag nach DIN EN ISO 5175-1 ∙ Einzelflaschensicherung nach TRAC 208 und BGR 500, Teil 2, Kap. 2.26 / Punkt 3.15.1∙ Für Acetylen max. 1,5 bar - BAM-Zertifizierungs-Nr. BAM/ZBA/003/04∙ Für Stadt-, Fern-, Erd- und Flüssiggase max. 5 bar ∙ Für Sauerstoff, Druckluft und nicht brennbare Gase max. 20 bar∙ Für Wasserstoff max. 4 bar∙ Die Einzelflaschensicherung muß mindestens einmal jährlich auf Sicherheit gegen Gasrücktritt und auf Dichtheit gegen die Atmosphäre geprüft werden. Die Sicherungsautomaten dürfen nur vom Hersteller geöffnet und instandgesetzt werden. Der Schmutzfilter darf von Sachkundigen selbst gewechselt werden ∙ Bestehend aus: Schmutzfilter (nur für Tülle 9 mm), Gasrücktrittventil und FlammensperreAnwendung E 460-1: Zum Anschluss an das Arbeitsgerät/den Brenner
Ausführung: Sicherheitseinrichtung gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag nach DIN EN ISO 5175-1 ∙ Einzelflaschensicherung nach TRAC 208 und BGR 500, Teil 2, Kap. 2.26 / Punkt 3.15.1∙ Für Acetylen max. 1,5 bar - BAM-Zertifizierungs-Nr. BAM/ZBA/003/04∙ Für Stadt-, Fern-, Erd- und Flüssiggase max. 5 bar ∙ Für Sauerstoff, Druckluft und nicht brennbare Gase max. 20 bar∙ Für Wasserstoff max. 4 bar∙ Die Einzelflaschensicherung muß mindestens einmal jährlich auf Sicherheit gegen Gasrücktritt und auf Dichtheit gegen die Atmosphäre geprüft werden. Die Sicherungsautomaten dürfen nur vom Hersteller geöffnet und instandgesetzt werden. Der Schmutzfilter darf von Sachkundigen selbst gewechselt werden ∙ Bestehend aus: Schmutzfilter (nur für Tülle 9 mm), Gasrücktrittventil und FlammensperreAnwendung E 460-1: Zum Anschluss an das Arbeitsgerät/den Brenner
Ausführung: Sicherheitseinrichtung gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag nach DIN EN ISO 5175-1 ∙ Einzelflaschensicherung nach TRAC 208 und BGR 500, Teil 2, Kap. 2.26 / Punkt 3.15.1∙ Für Acetylen max. 1,5 bar - BAM-Zertifizierungs-Nr. BAM/ZBA/003/04∙ Für Stadt-, Fern-, Erd- und Flüssiggase max. 5 bar ∙ Für Sauerstoff, Druckluft und nicht brennbare Gase max. 20 bar∙ Für Wasserstoff max. 4 bar∙ Die Einzelflaschensicherung muß mindestens einmal jährlich auf Sicherheit gegen Gasrücktritt und auf Dichtheit gegen die Atmosphäre geprüft werden. Die Sicherungsautomaten dürfen nur vom Hersteller geöffnet und instandgesetzt werden. Der Schmutzfilter darf von Sachkundigen selbst gewechselt werden ∙ Bestehend aus: Schmutzfilter (nur für Tülle 9 mm), Gasrücktrittventil und FlammensperreAnwendung E 460-1: Zum Anschluss an das Arbeitsgerät/den Brenner
Ausführung: Sicherheitseinrichtung gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag nach DIN EN ISO 5175-1, bestehend aus: Schmutzfilter, Gasrücktrittventil [NV], Flammensperre [FA] und temperaturgesteuerter Nachströmsperre [TV]∙ Für Acetylen max. 1,5 bar - BAM-Zertifizierungs-Nr. BAM/ZBA/003/04∙ Für Stadt-, Fern-, und Flüssiggas max. 4 bar∙ Für Wasserstoff max. 3 bar (RF 53 N), max 4 bar (85-10) und max. 4 bar (85-30)∙ Für Sauerstoff, Druckluft und nicht-brennbare Gase max. 25 bar (RF 53 N, 85-10 und 85-30)∙ Gasanschlüsse nach EN 560 - Die Sicherheitseinrichtung muss mindestens einmal jährlich auf Sicherheit gegen Gasrücktritt gem. Bestimmungen der TRAC 207, 9.36 und DGUV-R, Kap. 2.26 / Punkt 3.27 sowie TRBS 1201 geprüft werden. Die Sicherheitseinrichtungen dürfen nur vom Hersteller geöffnet und instandgesetzt werden. Der Schmutzfilter darf von Sachkundigen selbst gewechselt werden ∙ Der Anschluss von mehr als einem Arbeitsgerät an einer Sicherheitseinrichtung ist unzulässig ∙ Die Umgebungstemperatur darf 60 °C nicht überschreiten.Anwendung: Einsetzbar als Sicherheitseinrichtung gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag an Entnahmestellen von Verteilungsleitungen und Einzelflaschenanlagen (TRAC 207, 9.36 und BGV D1, § 49 / BGR, Kap. 2.26 / Punkt 3.27)
Ausführung: Sicherheitseinrichtung gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag nach DIN EN ISO 5175-1 ∙ Einzelflaschensicherung nach TRAC 208 und BGR 500, Teil 2, Kap. 2.26 / Punkt 3.15.1∙ Für Acetylen max. 1,5 bar - BAM-Zertifizierungs-Nr. BAM/ZBA/003/04∙ Für Stadt-, Fern-, Erd- und Flüssiggase max. 5 bar ∙ Für Sauerstoff, Druckluft und nicht brennbare Gase max. 20 bar∙ Für Wasserstoff max. 4 bar∙ Die Einzelflaschensicherung muß mindestens einmal jährlich auf Sicherheit gegen Gasrücktritt und auf Dichtheit gegen die Atmosphäre geprüft werden. Die Sicherungsautomaten dürfen nur vom Hersteller geöffnet und instandgesetzt werden. Der Schmutzfilter darf von Sachkundigen selbst gewechselt werden ∙ Bestehend aus: Schmutzfilter (nur für Tülle 9 mm), Gasrücktrittventil und FlammensperreAnwendung E 460-1: Zum Anschluss an das Arbeitsgerät/den Brenner
Ausführung: Sicherheitseinrichtung gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag nach DIN EN ISO 5175-1, bestehend aus: Rücktrittventil (NV), Flammensperre (FA), temperaturgesteuerter Nachströmsperre (TV) und druckgesteuerter Nachströmsperre (PV) ∙ Für Acetylen max. 1,5 bar - BAM-Zerifizierungs-Nr. BAM/ZBA/003/04∙ Für Stadt-, Fern-, Erd- und Flüssiggase max. 5 bar∙ Für Wasserstoff max. 3 bar∙ Für Sauerstoff, Druckluft und nicht brennbare Gase max. 15 bar∙ Gasanschlüsse nach EN 560 - Die Sicherheitseinrichtung muß mindestens einmal jährlich auf Sicherheit gegen Gasrücktritt gem. Bestimmungen der TRAC 207, 9.36 sowie BGR 500, Teil 2, Kap. 2.2 / Punkt 3.3.27 geprüft werden. Die Sicherungsautomaten dürfen nur vom Hersteller geöffnet und instandgesetzt werden. Der Schmutzfilter darf von Sachkundigen selbst gewechselt werden ∙ Der Anschluss von mehr als einem Arbeitsgerät an einer Sicherheitseinrichtung ist unzulässig ∙ Die Umgebungstemperatur darf 60 °C nicht überschreiten.Anwendung: Einsetzbar als Sicherheitseinrichtung gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag an Entnahmestellen von Verteilungsleitungen und Einzelflaschenanlagen (TRAC 207, sowie BGR 500, Teil 2, Kap. 2.2 / Punkt 3.15.1)
Ausführung: Sicherheitseinrichtung gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag nach DIN EN ISO 5175-1 ∙ Einzelflaschensicherung nach TRAC 208 und BGR 500, Teil 2, Kap. 2.26 / Punkt 3.15.1∙ Für Acetylen max. 1,5 bar - BAM-Zertifizierungs-Nr. BAM/ZBA/003/04∙ Für Stadt-, Fern-, Erd- und Flüssiggase max. 5 bar ∙ Für Sauerstoff, Druckluft und nicht brennbare Gase max. 20 bar∙ Für Wasserstoff max. 4 bar∙ Die Einzelflaschensicherung muß mindestens einmal jährlich auf Sicherheit gegen Gasrücktritt und auf Dichtheit gegen die Atmosphäre geprüft werden. Die Sicherungsautomaten dürfen nur vom Hersteller geöffnet und instandgesetzt werden. Der Schmutzfilter darf von Sachkundigen selbst gewechselt werden ∙ Bestehend aus: Schmutzfilter (nur für Tülle 9 mm), Gasrücktrittventil und FlammensperreAnwendung E 460-1: Zum Anschluss an das Arbeitsgerät/den Brenner
Ausführung: Sicherheitseinrichtung gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag nach DIN EN ISO 5175-1, bestehend aus: Schmutzfilter, Gasrücktrittventil [NV], Flammensperre [FA] und temperaturgesteuerter Nachströmsperre [TV]∙ Für Acetylen max. 1,5 bar - BAM-Zertifizierungs-Nr. BAM/ZBA/003/04∙ Für Stadt-, Fern-, und Flüssiggas max. 4 bar∙ Für Wasserstoff max. 3 bar (RF 53 N), max 4 bar (85-10) und max. 4 bar (85-30)∙ Für Sauerstoff, Druckluft und nicht-brennbare Gase max. 25 bar (RF 53 N, 85-10 und 85-30)∙ Gasanschlüsse nach EN 560 - Die Sicherheitseinrichtung muss mindestens einmal jährlich auf Sicherheit gegen Gasrücktritt gem. Bestimmungen der TRAC 207, 9.36 und DGUV-R, Kap. 2.26 / Punkt 3.27 sowie TRBS 1201 geprüft werden. Die Sicherheitseinrichtungen dürfen nur vom Hersteller geöffnet und instandgesetzt werden. Der Schmutzfilter darf von Sachkundigen selbst gewechselt werden ∙ Der Anschluss von mehr als einem Arbeitsgerät an einer Sicherheitseinrichtung ist unzulässig ∙ Die Umgebungstemperatur darf 60 °C nicht überschreiten.Anwendung: Einsetzbar als Sicherheitseinrichtung gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag an Entnahmestellen von Verteilungsleitungen und Einzelflaschenanlagen (TRAC 207, 9.36 und BGV D1, § 49 / BGR, Kap. 2.26 / Punkt 3.27)
Ausführung: Sicherheitseinrichtung gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag nach DIN EN ISO 5175-1 ∙ Einzelflaschensicherung nach TRAC 208 und BGR 500, Teil 2, Kap. 2.26 / Punkt 3.15.1∙ Für Acetylen max. 1,5 bar - BAM-Zertifizierungs-Nr. BAM/ZBA/003/04∙ Für Stadt-, Fern-, Erd- und Flüssiggase max. 5 bar ∙ Für Sauerstoff, Druckluft und nicht brennbare Gase max. 20 bar∙ Für Wasserstoff max. 4 bar∙ Die Einzelflaschensicherung muß mindestens einmal jährlich auf Sicherheit gegen Gasrücktritt und auf Dichtheit gegen die Atmosphäre geprüft werden. Die Sicherungsautomaten dürfen nur vom Hersteller geöffnet und instandgesetzt werden. Der Schmutzfilter darf von Sachkundigen selbst gewechselt werden ∙ Bestehend aus: Schmutzfilter (nur für Tülle 9 mm), Gasrücktrittventil und FlammensperreAnwendung E 460-1: Zum Anschluss an das Arbeitsgerät/den Brenner
Ausführung: Sicherheitseinrichtung gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag nach DIN EN ISO 5175-1, bestehend aus: Schmutzfilter, Gasrücktrittventil [NV], Flammensperre [FA] und temperaturgesteuerter Nachströmsperre [TV]∙ Für Acetylen max. 1,5 bar - BAM-Zertifizierungs-Nr. BAM/ZBA/003/04∙ Für Stadt-, Fern-, und Flüssiggas max. 4 bar∙ Für Wasserstoff max. 3 bar (RF 53 N), max 4 bar (85-10) und max. 4 bar (85-30)∙ Für Sauerstoff, Druckluft und nicht-brennbare Gase max. 25 bar (RF 53 N, 85-10 und 85-30)∙ Gasanschlüsse nach EN 560 - Die Sicherheitseinrichtung muss mindestens einmal jährlich auf Sicherheit gegen Gasrücktritt gem. Bestimmungen der TRAC 207, 9.36 und DGUV-R, Kap. 2.26 / Punkt 3.27 sowie TRBS 1201 geprüft werden. Die Sicherheitseinrichtungen dürfen nur vom Hersteller geöffnet und instandgesetzt werden. Der Schmutzfilter darf von Sachkundigen selbst gewechselt werden ∙ Der Anschluss von mehr als einem Arbeitsgerät an einer Sicherheitseinrichtung ist unzulässig ∙ Die Umgebungstemperatur darf 60 °C nicht überschreiten.Anwendung: Einsetzbar als Sicherheitseinrichtung gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag an Entnahmestellen von Verteilungsleitungen und Einzelflaschenanlagen (TRAC 207, 9.36 und BGV D1, § 49 / BGR, Kap. 2.26 / Punkt 3.27)
Ausführung: Sicherheitseinrichtung gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag nach DIN EN ISO 5175-1, bestehend aus: Rücktrittventil (NV), Flammensperre (FA), temperaturgesteuerter Nachströmsperre (TV) und druckgesteuerter Nachströmsperre (PV) ∙ Für Acetylen max. 1,5 bar - BAM-Zerifizierungs-Nr. BAM/ZBA/003/04∙ Für Stadt-, Fern-, Erd- und Flüssiggase max. 5 bar∙ Für Wasserstoff max. 3 bar∙ Für Sauerstoff, Druckluft und nicht brennbare Gase max. 15 bar∙ Gasanschlüsse nach EN 560 - Die Sicherheitseinrichtung muß mindestens einmal jährlich auf Sicherheit gegen Gasrücktritt gem. Bestimmungen der TRAC 207, 9.36 sowie BGR 500, Teil 2, Kap. 2.2 / Punkt 3.3.27 geprüft werden. Die Sicherungsautomaten dürfen nur vom Hersteller geöffnet und instandgesetzt werden. Der Schmutzfilter darf von Sachkundigen selbst gewechselt werden ∙ Der Anschluss von mehr als einem Arbeitsgerät an einer Sicherheitseinrichtung ist unzulässig ∙ Die Umgebungstemperatur darf 60 °C nicht überschreiten.Anwendung: Einsetzbar als Sicherheitseinrichtung gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag an Entnahmestellen von Verteilungsleitungen und Einzelflaschenanlagen (TRAC 207, sowie BGR 500, Teil 2, Kap. 2.2 / Punkt 3.15.1)