Sicherungsautomat 85-10 für Sauerstoff

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Produktnummer: S134140
Herstellernummer: 143-013
Produktinformationen "Sicherungsautomat 85-10 für Sauerstoff"
Ausführung: Sicherheitseinrichtung gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag nach DIN EN ISO 5175-1, bestehend aus: Schmutzfilter, Gasrücktrittventil [NV], Flammensperre [FA] und temperaturgesteuerter Nachströmsperre [TV]
∙ Für Acetylen max. 1,5 bar - BAM-Zertifizierungs-Nr. BAM/ZBA/003/04
∙ Für Stadt-, Fern-, und Flüssiggas max. 4 bar
∙ Für Wasserstoff max. 3 bar (RF 53 N), max 4 bar (85-10) und max. 4 bar (85-30)
∙ Für Sauerstoff, Druckluft und nicht-brennbare Gase max. 25 bar (RF 53 N, 85-10 und 85-30)
∙ Gasanschlüsse nach EN 560 - Die Sicherheitseinrichtung muss mindestens einmal jährlich auf Sicherheit gegen Gasrücktritt gem. Bestimmungen der TRAC 207, 9.36 und DGUV-R, Kap. 2.26 / Punkt 3.27 sowie TRBS 1201 geprüft werden. Die Sicherheitseinrichtungen dürfen nur vom Hersteller geöffnet und instandgesetzt werden. Der Schmutzfilter darf von Sachkundigen selbst gewechselt werden ∙ Der Anschluss von mehr als einem Arbeitsgerät an einer Sicherheitseinrichtung ist unzulässig ∙ Die Umgebungstemperatur darf 60 °C nicht überschreiten.
Anwendung: Einsetzbar als Sicherheitseinrichtung gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag an Entnahmestellen von Verteilungsleitungen und Einzelflaschenanlagen (TRAC 207, 9.36 und BGV D1, § 49 / BGR, Kap. 2.26 / Punkt 3.27)
Ausgang: G 1/4" RH
Druckverlust: 0,3 bar
Gasart: Sauerstoff
Luftdurchfluss: 36,8 m³/h
Type: 85-10
Vordruck: 30 bar

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Ausführung: Sicherheitseinrichtung gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag nach DIN EN ISO 5175-1, bestehend aus: Schmutzfilter, Gasrücktrittventil [NV], Flammensperre [FA] und temperaturgesteuerter Nachströmsperre [TV]∙ Für Acetylen max. 1,5 bar - BAM-Zertifizierungs-Nr. BAM/ZBA/003/04∙ Für Stadt-, Fern-, und Flüssiggas max. 4 bar∙ Für Wasserstoff max. 3 bar (RF 53 N), max 4 bar (85-10) und max. 4 bar (85-30)∙ Für Sauerstoff, Druckluft und nicht-brennbare Gase max. 25 bar (RF 53 N, 85-10 und 85-30)∙ Gasanschlüsse nach EN 560 - Die Sicherheitseinrichtung muss mindestens einmal jährlich auf Sicherheit gegen Gasrücktritt gem. Bestimmungen der TRAC 207, 9.36 und DGUV-R, Kap. 2.26 / Punkt 3.27 sowie TRBS 1201 geprüft werden. Die Sicherheitseinrichtungen dürfen nur vom Hersteller geöffnet und instandgesetzt werden. Der Schmutzfilter darf von Sachkundigen selbst gewechselt werden ∙ Der Anschluss von mehr als einem Arbeitsgerät an einer Sicherheitseinrichtung ist unzulässig ∙ Die Umgebungstemperatur darf 60 °C nicht überschreiten.Anwendung: Einsetzbar als Sicherheitseinrichtung gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag an Entnahmestellen von Verteilungsleitungen und Einzelflaschenanlagen (TRAC 207, 9.36 und BGV D1, § 49 / BGR, Kap. 2.26 / Punkt 3.27)

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